Chancen durch Gemeinschaft

Unterstützung beim Hinweisgeberschutz

Bereits im Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie (EU-RL 2019/1937), welche europaweit einen Schutz für Hinweisgebende bieten soll, in Kraft getreten. In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 2. Juli 2023 wirksam. Als Teil der Caritas bietet die cdg:

  • Eine neutrale Stelle mit Kenntnissen der Strukturen und Besonderheiten caritativer Einrichtungen
  • Die fachliche Expertise zur Unterstützung von Caritasträgern mit ihren Einrichtungen und Diensten bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems, welches speziell auf die Bedürfnisse caritativer Träger ausgerichtet ist. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de.

 

Wer braucht überhaupt ein Hinweisgeberschutzsystem?

  • Träger mit 50 bis 1000+ Beschäftigten
  • Träger, die keine Ressourcen für Hinweisgeberschutz / Whistleblowing aufbauen oder binden möchten
  • Träger, die keine extra Software einsetzen wollen
  • Träger, die eine Komplettlösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes suchen
  • Träger, die sich lieber um Ihr eigentliches Business kümmern und sich nicht mit den „Details“ des Hinweisgeberschutzgesetzes auseinandersetzen wollen

PDF-Download

Unser Flyer zum Hinweisgeberschutz